Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Stand Dezember 2017
1.0 Allgemeines
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verkäufe, Dienstleistungen, Installationen, Wartungen und sonstigen vertraglichen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Sollte eine oder mehrere nachfolgenden Bestimmungen unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
2.0 Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische, logistische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von uns zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder Leistungen anerkannt werden.
Projektunterlagen insbesondere Pläne, Zeichnungen, Kosteninformationen, System-analysen, Muster, Entwürfe und sonstige Unterlagen dürfen weder anderweitig benutzt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Aufträge nach überlassenen Angaben und Daten werden im Hinblick auf Schutzrechte Dritter auf Gefahr des Kunden ausgeführt. Eingriffe in fremde Rechte gehen zu Lasten des Kunden.
3.0 Lieferung
Durchführungstermine der Dienstleistungen sowie Liefertermine und Lieferfristen der Waren sind unverbindlich. Die Lieferzeit verlängert sich oder der Durchführungstermin verschiebt sich, falls wir durch unvorhergesehene Hindernisse (höhere Gewalt, Streik, Produktions- oder Transportverzögerungen, Epidemien, Unfälle, etc.) an der Erfüllung unserer Erfüllungsfrist gehindert sind. Teillieferungen sind zulässig.
4.0 Preise und Zahlungen
Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage ab Rechnungsdatum, ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten p.a. über dem Basiszinssatz zu entrichten, wobei die Geltendmachung eines weiteren Schadens vorbehalten bleibt.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, außer wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind.
Sollten die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten werden oder im Fall vermuteten oder festgestellten Zahlungsprobleme behalten wir uns vor die noch ausstehenden Leistungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen.
5.0 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Wird die Ware mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt oder eingebaut, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes zu der von uns gelieferten Ware.
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir berechtigt, zu unserer Sicherheit die Herausgabe der Eigentumsvorbehaltsware zu verlangen, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten oder eine Nachfrist zu setzen.
6.0 Gewährleistung
Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Sendungen unverzüglich auf erkennbare Schäden zu prüfen. Der Kunde hat Beanstandungen von Menge und Beschaffenheit der gelieferten Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Es wird keine Gewähr oder Haftung übernommen für Schäden, die durch eigenmächtig vorgenommene Eingriffe an der Ware, unsachgemäße oder nachlässige Behandlung und natürliche Abnutzung entstehen.
Bei Vorliegen von Mängeln beseitigen wir nach unserer Wahl den Mangel oder liefern kostenlos Ersatz. Das Recht des Kunden, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt. Mängel an Teillieferung berechtigen zum Rücktritt vom gesamten Auftrag nur dann, wenn dem Kunden weitere Teillieferungen nicht zumutbar sind.
Die Verjährungsfrist hinsichtlich der Lieferung von Waren beträgt ein Jahr. Werden die Gewährleistungsrechte erst nach Ablauf von 6 Monaten ab Übergabe der Ware geltend gemacht, obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass die Ware bereits bei Übergabe mangelhaft war.
Wir weisen den Kunden darauf hin, dass es absolute fehlerfreie Software nach dem aktuellen Stand der Technik nicht gibt. Zur Gewährleistung berechtigte Mängel an der Software liegen daher nur dann vor, wenn diese zum vertraglich bestimmten Gebrauch ungeeignet ist. Nach unserer Wahl liefern wir die Bedienungsanleitung entweder in Form von Softwarehandbüchern entweder in deutscher oder englischer Sprache oder als Onlinedokumentation.
7.0 Haftung
Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, unabhängig ob hinsichtlich der Lieferung von Waren oder Ausführung von Dienstleistungen etc., sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorliegt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.
8.0 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Geschäftsverbindungen mit unseren Vertragspartnern ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Königswinter.
Gerichtsstand ist ausschließlich Königswinter.
ESC GmbH, Geschäftsbereich ESconTEC, Königswinter im Dezember 2014